Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt möglichst vielen Menschen in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0.


Wann wurde diese Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?


Diese Erklärung wurde am 12. Februar 2025 erstellt beziehungsweise überarbeitet.


Wie barrierefrei ist das Angebot?


Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 teilweise erfüllt. Die Website ist per Tastatur bedienbar und kompatibel zu gängigen Screenreadern. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir uns unter anderem entschieden, Genderkurzschreibweisen zu vermeiden.


Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?


Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Wir verbessern unser Angebot gerne und würden uns freuen, wenn Sie sich mit Ihrem Feedback melden unter praxis@johanna-ritter.de